Die Beantragung biometriefähiger Reisepässe (ePässe)

Hinweise für die Beantragung eines deutschen Reisepasses

konsular_hilfe Bild vergrößern (© AA) Seit 01. 11. 2007 gilt das neue Passgesetz. Dieses sieht u.a. vor, dass in deutschen Reisepässen ( ePass ) auch Fingerabdrücke in elektronischer Form auf einem Chip gespeichert werden. Für die Abnahme des Fingerabdrucks ist ein persönliches Erscheinen aller Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, erforderlich.

  • Die Gültigkeit der ePässe beträgt 10 Jahre, für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre.
  • In Notfällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeit von 1 Jahr ausgestellt werden.
  • Ihren alten Reisepass enthalten Sie auf Anfrage nach Aushändigung des neuen ePasses entwertet zurück. Sie müssen dann Ihr japanisches Visum bei der japanischen Immigration in den neuen ePass übertragen lassen.

Bearbeitungszeit 

Da die ePässe ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt werden, beträgt die Bearbeitungszeit 3-4 Wochen.
Möglich ist auch eine Express-Ausstellung, die den Vorteil hat, von der Bundesdruckerei bevorzugt bearbeitet zu werden. Express-Pässe sind i.d.R innerhalb von 2 Wochen abholbereit.

Notwendige Unterlagen für Passanträge

Passantragsformular ( siehe rechte Spalte )
bisheriger Reisepass oder Kinderausweis ( und Kopie der ersten vier Seiten )
japanische Alien Registration Certificate bzw. Kopie ( zum Nachweis des Wohnsitzes in Japan )
Abmeldebestätigung des letzten deutschen Wohnortes, sofern in Ihrem Pass ein deutscher Wohnort eingetragen ist
1 biometrietaugliches Passfoto ( siehe rechte Spalte )
ggfs. Urkunde über eine Namensänderung oder weitere Unterlagen

Zusätzliche Unterlagen für Minderjährige

Alle Urkunden müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden.

  • Zustimmung beider Eltern mit notariell beglaubigter Unterschrift ( alternativ persönliche Vorsprache beider Eltern, bitte Reisepässe mitbringen ).
    Bei Unklarheiten bezügl. des Sorgerechts kontaktieren Sie uns bitte.
  • Bei Erstausstellung:
    Geburtsurkunde des Kindes und Heiratsurkunde der Eltern ( bei nichtehelichen Kindern Geburtsurkunde der Mutter ); fremdsprachige Urkunden bitte mit Apostille und Übersetzung bzw. Legalisation.
    Englisch- und französischsprachige Urkunden können ohne Übersetzung vorgelegt werden, wenn sie inhaltlich zweifelsfrei sind.

Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr

  • Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kann alternativ zum ePass ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Da dieser jedoch nicht von allen Ländern anerkannt wird, empfehlen wir grundsätzlich die Beantragung eines ePasses auch für Kinder.
  • Eintragungen der Kindern in den Reisepass der Eltern dürfen seit dem 01.11.2007 nicht mehr vorgenommen werden.

Gebühren

Antragsteller unter 24 Jahren
Antragsteller ab 24 Jahren
Grundgebühr ( 32 Seiten )
58,50 Euro
 80,00 Euro
Pass mit 48 Seiten
80,50 Euro
102,00Euro
Unzuständigkeitszuschlag
 37,50 Euro
59,00 Euro
Expresszuschlag
32,00 Euro
32,00 Euro
Örtlich zuständige Behörde
 Örtlich unzuständige Behörde
Kinderreisepass
26,00 Euro
39,00 Euro
Vorläufiger Reisepass
39,00 Euro
 65,00 Euro

Die Passgebühr ist in Yen nach dem jeweils aktuellen amtlichen Umrechnungskurs bei Antragstellung zu entrichten.

Passgebühren können auch mit Kreditkarte bezahlt werden.

Änderung Ihres Wohnortes im Pass

Wenn Sie nach Japan umgezogen sind, sollten Sie Ihren neuen Wohnort in Ihrem Pass eintragen lassen.
Hierfür benötigen wir Ihren Reisepass und Ihre japanische Alien Registration Card und die
Abmeldebescheinigung aus Deutschland ( falls Ihr letzter Wohnort in Deutschland war ).
Eine Wohnsitzänderung ist gebührenfrei.