Aufenthalt in Japan
Das Fahren von Fahrzeugen in Japan ist ohne gültigen Führerschein nicht erlaubt. Auch ein in Deutschland ausgestellter internationaler Führerschein ist nicht ausreichend, da er in Japan nicht anerkannt wird.Bei Verlust Ihres deutschen Führerscheins wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle Ihrer Wohnortgemeinde in Deutschland.
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Gibt es in Japan ein gut ausgebautes Netz von WiFi Hotspots ?
Oder kann ich vor Ort einen Prepaid USB-Stick kaufen für den Internet-Zugang ?
Funktioniert mein deutsches Handy problemlos überall ?
Hier finden Sie die Antowrt.
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Geldversorgung
Mit Ihrer Kredit- oder EC-Karte können Sie an zahlreichen Bankautomaten und den ATM der Post in Japan Bargeld abheben.
Bei Geldverlust oder sonstigen finanziellen Schwierigkeiten im Ausland bietet das Überweisungssystem der Western Union eine schnelle und zuverlässige Möglichkeit, Geld weltweit zu transferieren. Die Überweisungen sind gebührenpflichtig.
Western Union
Ab dem 1. Juni 2008 ist in Japan der Erwerb von Tabakwaren an Zigarettenautomaten nur noch mit TASPO möglich. Die TASPO-Karte kann nur unter Vorlage der „Alien Registration Card“ oder eines japanischen Führerscheins erworben werden. Im Einzelhandel sind Tabakwaren weiterhin ohne TASPO-Karte erhältlich.
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Verhaftung
Die Behörden informieren das Generalkonsulat, sobald ein Deutscher in Japan verhaftet worden ist. Der Konsularbeamte darf inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. Bei einer Gerichtsverhandlung im Ausland können Sie sich nur durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dies kann auch ein Pflichtverteidiger sein, der für seine Tätigkeit keine Gebühren verlangt. Falls Sie einen Pflichtverteidiger nicht für ausreichend halten, müssen Sie auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Hierbei ist Ihnen der Konsularbeamte behilflich, das Konsulat führt eine Liste vertrauenswürdiger Anwälte, die auch englisch oder deutsch sprechen. Es gehört zu den Aufgaben des Konsulatbeamten, zu klären, welche Gründe für die Verhaftung vorliegen, ob die Behandlung korrekt ist und ob Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend sind. Auf Wunsch unterrichtet er Angehörige und leitet deren Geldüberweisungen weiter. Einflussnahme auf das Strafverfahren an sich ist dem Konsulat nicht möglich.
Das Generalkonsulat warnt eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung, Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art. Rauschgiftdelikte werden in der ganzen Welt strafrechtlich verfolgt, auch in Japan drohen harte Strafen.