Zollvorschriften/Einfuhrbestimmungen
Zur Einfuhr von zollpflichtigen Waren (Warenmuster, hochwertige Kameras, Notebooks etc.), auch mit Carnet A.T.A., über den Flughafen Frankfurt und andere deutsche Flughäfen in das Schengengebiet bittet der deutsche Zoll, folgende Verhaltensweisen zu beachten.
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Die Erteilung von Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen ist originäre Aufgabe der Ausgangszollstellen der EU-Mitgliedstaaten.
Vom Generalkonsulat werden diese Bestätigungen nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt, wenn die Erteilung durch die Grenzzollstelle unmöglich oder unzumutbar war. Dies ist in einem Fragebogen schriftlich stichhaltig zu begründen.
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Seit 01. Oktober 2004 gelten für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
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Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000,- Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der Europäischen Union
Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen seit 15. Juni 2007 diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.
Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Seite der deutschen Zollverwaltung eingestellt worden. Zusätzliche Angaben finden sich auf der Seite der Europäischen Kommission.