Hinweise zur Zolleinfuhr nach Deutschland und in das Schengengebiet / Carnet ATA
Zur Einfuhr von zollpflichtigen Waren (Warenmuster, hochwertige Kameras, Notebooks etc.), auch mit Carnet A.T.A., über den Flughafen Frankfurt und andere deutsche Flughäfen in das Schengengebiet bittet der deutsche Zoll, folgende Verhaltensweisen zu beachten:
- Handgepäck
Die im Handgepäck mitgeführten Waren sind grundsätzlich beim ersten Eintrittsort in das Schengegebiet anzumelden. Auch bei einer beabsichtigten innereuropäischen oder innerdeutschen Weiterreise sind die Waren stets am Eingangsflughafen im "ROTEN KANAL" (s. Foto 1) anzumelden. Dies gilt auch dann, wenn sich nur ein Teil der im Carnet eingetragenen Waren im Handgepäck befindet. - Aufgegebenes Gepäck (Koffer etc.)
Befinden sich gewerbliche oder/und in einem Carnet A.T.A. aufgeführte Waren im aufgegebenen Gepäck und sind diese Waren bis zum endgültigen Bestimmungsort durchgecheckt, reicht es aus, diese Waren erst bei der Zollstelle des endgültigen Bestimmungsorts im "ROTEN KANAL" (s. Foto 1) anzumelden.
Wird das Großgepäck jedoch schon am Eingangsflughafen (Frankfurt oder München) in Empfang genommen und muss erneut eingecheckt werden, ist die erforderliche Zollanmeldung am Eingangsflughafen im "ROTEN KANAL" (s. Foto 1) abzugeben.
Für Touristen gelten die Einreisebestimmungen der Europäischen Union.
Zoll
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- Vorsicht: Zollvergehen
Zollpflichtige oder mit Carnet A.T.A. begleitete Waren durch den grünen Zollausgang (s. Foto 2) nach Deutschland oder über Deutschland in das Schengengebiet einzuführen - auch das irrtümliche Durchschreiten des grünen Zollausgangs - stellt ein Zollvergehen dar, dass mit hohen Ordnungsstrafen geahndet werden kann. Es ist deshalb anzuraten, den "ROTEN KANAL" für anmeldepflichtige Waren zu nutzen, wenn Waren mit Carnet A.T.A. mitgeführt werden oder wenn Zweifel bestehen, ob eine mitgeführte Ware zollpflichtig ist oder nicht.