Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen in Deutschland

 (gültig ab 01. Oktober 2004)


Seit 01. Oktober 2004 gelten für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU. Pro Person können höchstens fünf dieser Heimtiere mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht zum Verkauf bestimmt sein. Für die Durchführung und Überwachung dieser neuen Europäischen Verordnung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Darüber hinaus benötigen Sie einen Heimtierausweis, mit dem die Identität Ihres Tieres eindeutig nachgewiesen werden kann.

Detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen entnehmen Sie bitte den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen und desBundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft:

Informationen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen in Deutschland