Working Holiday Programm
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Jugendliche in Deutschland
(© picture-alliance/MAXPPP)
Working Holiday Visa (WHV)
Das Working Holiday Visa Programm basiert auf einer bilateralen Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan und soll jungen Japanern die Möglichkeit geben, das kulturelle und tägliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland kennen zu lernen. Um den Lebensunterhalt während des Aufenthaltes zu finanzieren, besteht die Möglichkeit, während des gesamten Aufenthaltzeitraumes bei verschiedenen Arbeitgebern in Deutschland zu arbeiten.
Wer kann ein WHV beantragen?
- Sie müssen die japanische Staatsangehörigkeit besitzen
- Sie müssen mindestens 18 Jahre und dürfen bei Antragstellung noch nicht 31 Jahre alt sein
- Verwandte (z.B. Kinder) dürfen Sie während des Aufenthaltes nicht begleiten
Bitte beachten Sie, daß ein WHV nur einmal beantragt werden darf.
Wieviel kostet ein WHV?
Das WHV wird gebührenfrei ausgestellt.
Wo kann das WHV beantragt werden?
Ab dem 15. Juni 2010 kann das WHV weltweit in allen deutschen Botschaften und Konsulaten beantragt werden. Darüber hinaus können junge japanische Staatsangehörige aber auch visumfrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und bei der zuständigen Behörde (i.d.R. handelt es sich hier um die Ausländerbehörde) vor jeglicher Arbeitsaufnahme eine Aufenthaltserlaubnis für einen Ferienaufenthalt beantragen.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Wenn Sie in Westjapan leben und beim Generalkonsulat Osaka WHV beantragen möchten, bitte informieren Sie sich auf der japanischen Seite über die Dokumenten.
Welche Dokumente müssen zur Beantragung vorgezeigt werden?
Eine Antragstellung ist nur persönlich möglich. Bitte bringen Sie die folgenden Dokumente mit:
- ausgefülltes WHV Antragsformular
- ein Passfoto (35 x 45 mm, Frontalaufnahme)
- Japanischer Reisepass
- Flugreservierung (Hin- und Rückflug)
- Reisekrankenversicherung gültig für Deutschland für den gesamten Aufenthalt
- Nachweis des Lebensunterhaltes (z.B. Bankbuch)
- Für einen Jahresaufenthalt müssen mindestens 2.000 Euro (etwa 280.000 Yen) nachgewiesen werden.
Bei nur vorhandenem Hinflug-Ticket muß die doppelte Summe nachgewiesen werden.
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