Schengen- Visa
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Die Mitglieder des Schengen-Abkommens
(© Maix - Wikipedia)
Was ist ein Schengen-Visum?
Wer braucht ein Schengen-Visum?
Beantragung
hr Visaantrag muss persönlich bei der Visastelle der Auslandsvertretung des Landes gestellt werden, das Ihr Hauptreiseziel ist (im Regelfall das Land, in dem Sie sich am längsten aufhalten werden). Falls es kein Hauptreiseziel gibt, wenden Sie sich bitte an die Vertretung des Landes, in das Sie zuerst einreisen.
Nötige Unterlagen
Bitte legen Sie Ihrem Visaantrag folgende Dokumente bei:
| 1 | Antragsformular (besonders wichtig ist die genaue Adresse Ihres Reiseziels) | |
|---|---|---|
| 2 | ein aktuelles, biometrisches Passbild | |
| 3 | einen Reisepass, der noch bis mindestens 3 Monate nach Ihrer Rückkehr gültig ist | |
| 4 | Ihr Visum und Ihre Re-Entry Permit für Japan, die Gültigkeit muss auch hier noch mindestens 3 Monate nach Rückkehr betragen. Falls Sie sich nur als Tourist oder kurzzeitigerBesucher in Japan aufhalten, können Sie hier kein Visum beantragen. | |
| 5 | Eines der folgenden Dokumente (Nachweise bezüglich Ihres Reiseziels/des Einladers): | |
| a. falls es sich um eine Geschäftsreise handelt: | Ein Empfehlungsschreiben Ihres Arbeitsgebers und einen Nachweis darüber, dass er für alle Kosten im Zusammenhang mit der Reise aufkommt und/oder eine Einladung des deutschen Unternehmens | |
| b. falls Sie eine Konferenz besuchen möchten: | Teilnehmeranmeldung | |
| c. falls Sie Familie/Freunde besuchen möchten: | eine Verpflichtungserklärung Ihrer Familie oder Freunde in Deutschland, die bei der örtlichen Ausländerbehörde abgegeben werden kann | |
| d. Einverständniserklärung der Eltern zu Reise (nur für Minderjährige) | aktuelle Kontoauszüge o.ä., Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers | |
| 6 | Flugtickets oder Bestätigung der Reservierung | |
| 7 | Hotelreservierung | |
| 8 | bestätigten Reiseverlauf | |
| 9 | eine Krankenversicherung, die für alle Länder, die Sie bereisen und für den gesamten Zeitraum der Reise gültig sein muss. Die Mindestdeckungssumme muss 30.000€ betragen. | |
| 10 | Ihre japanische Alien Registration card | |
| 11 | die Visagebühren in Höhe von € 60 zum jeweils aktuellen Kurs in Yen (die Hälfte für Minderjährige) | |
| 12 | Erklärung zu Schengen-Visa | |
Afghanistan*, Ägypten*, Algerien*, Aserbaidschan, Bahrain*, Indonesien*, Irak*, Iran*, Jemen*, Jordanien*, Katar*, Kolumbien*, Kuwait*, Libanon*, Libyen*, Nord Korea*, Oman*, Pakistan*, Philippinen*, Saudi-Arabien*, Somalia*, Sudan*, Surinam*, Syrien*, Vereinigte Arabische Emirate*, Vietnam, sowie Palästinenser, Staatenlose und Flüchtlinge mit Reisedokumenten aus den vorgenannten Staaten
*Für Angehörige dieser Staaten dauert die Visaausstellung mindestens 2 Wochen
- Antragsformular für einen kurzfristigen Aufenthalt
-
Antragformular Online
- Musterschablone für biometriefähige Passbilder [pdf, 153,79k]
- Erklärung für Schengen-Visa [pdf, 93,12k]
- Sicherheitsbelehrung [pdf, 54,04k]
ACHTUNG:
Staatsangehörige der folgenden Staaten füllen bitte noch zusätzlich das Formular "Sicherheitsbelehrung" aus und legen dieses ihrem Antrag bei:
Afghanistan, Ägypten, Algerien, Bahrein, Indonesien, Iran, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Kolumbien, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Nordkorea, Oman, Pakistan, Philippinen, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Surinam, Syrien, Tunesien, und Vereinigte Arabische Emirate.
Visaerteilung
Sobald Ihr Visum erteilt wurde, werden Sie von uns informiert. Die Prüfung Ihres Antrages dauert normalerweise zwischen 2 Tagen und 2 Wochen, stellen Sie den Antrag also bitte rechtzeitig vor Ihrer geplanten Reise.
Bitte beachten Sie, dass ein gültiges Schengen-Visum keine Garantie für eine Einreise in den Schengenraum darstellt. Ihre Einreise kann an der Grenze von der Vorlage weitere Nachweise abhängig gemacht werden.
Falls Sie Fragen zur Visaerteilung haben, können Sie uns gerne auch telefonisch unter 06-6440-5074 kontaktieren.